
Das Speditionsgeschäft bezeichnet ein Handelsgeschäft, bei dem der Spediteur die Besorgung der Versendung eines Frachtgutes gegen Entgelt übernimmt. Geregelt ist das Speditionsgeschäft im fünften Abschnitt des vierten Buches des Handelsgesetzbuchs (HGB) in den §{§|453|hgb|juris} ff. HGB. Dort sind insbesondere der Speditionsvertrag, die jew...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Speditionsgeschäft

Spediteur.
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