
Der Sparer-Pauschbetrag ist ein Begriff aus dem deutschen Einkommensteuergesetz. Der Sparer-Pauschbetrag hat mit der Einführung der Abgeltungsteuer ab dem 1. Januar 2009 den bis dahin geltenden Sparerfreibetrag als Höchstgrenze für steuerfrei zu vereinnahmende Zinserträge und Dividenden abgelöst. == Definition == Zitat aus {§|20|estg|juris} ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Sparer-Pauschbetrag

Der neue Sparer-Pauschbetrag beträgt 801 € bzw. 1.602 € bei Ehegatten und ersetzt den bisherigen Sparer-Freibetrag bzw. Freistellungsauftrag ab dem 01.01.2009. Von der reinen Betragshöhe sind beide Beträge gleich, allerdings gibt es ab dem 01.01.2009 keine Werbungskostenpauschale mehr. Quelle: fit4fonds Fondsdiscount mit bis zu 100% Rabatt a...
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