
In der Wirtschaftssoziologie : auch: Sozialstaatsgrundsatz, Sozialstaatspostulat, Sozialstaatsprinzip. Nach der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland (Art. 20 u. 28 GG) die dem Staat obliegende Verpflichtung, als sozialer Rechtsstaat eine „annähernd gleichmässige Förderung des Wohles aller Bürger und annähernd gleichmässige Verteilung ....
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