
Das Sozialhilfeprinzip (oder Fürsorgeprinzip) sieht Hilfeleistungen vor, wo die Bedürftigkeit individuell nachgewiesen wird, unabhängig davon, ob vorgängig finanzielle Beiträge geleistet wurden. Diese Hilfeleistungen werden durch die öffentliche Hand finanziert. Die Unterstützung ist auf die Beseitigung von Armut ...
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