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Geringverdiener Logo #42000 Als Geringverdiener werden in Deutschland nach § 20 Abs. 3 SGB IV Personen bezeichnet, die zur Berufsausbildung beschäftigt sind (Auszubildende, Praktikanten) und ein Arbeitsentgelt erzielen, das auf den Monat bezogen 325 Euro nicht übersteigt. Geringverdiener sind ebenfalls Personen, die ein freiwilliges soziales Jahr absolvieren. Bei den Geri...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Geringverdiener

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Geringverdiener Logo #40167Grundsätzlich sind die Beiträge für versicherungspflichtige Arbeitnehmer vom Versicherten und Arbeitgeber je zur Hälfte zu tragen (Beitragsverteilung). Dieser Grundsatz gilt nicht für Geringverdiener, d. s. versicherungspflichtig Beschäftigte, deren Bruttoarbeitsentgelt einen bestimmten Betrag (Geri...
Gefunden auf https://www.financefinder24.de/lexikon_V/versicherungsnetz.de+-+Versicherun
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