
Die Sonderrechtslehre ist eine andere Umschreibung der Definition von "allgemeinen Gesetzen" i.S.d. {Art.|5|gg|juris} Abs. 2 GG (Meinungsfreiheit, Pressefreiheit). Allgemeine Gesetze i.S.d. {Art.|5|gg|juris} Abs. 2 GG sind nur solche Gesetze, die sich auf die Kommunikationsfreiheiten reflexiv auswirken, also Gesetze, die "nicht eine Meinung als......
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https://de.wikipedia.org/wiki/Sonderrechtslehre
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