Sonderdelikt Bedeutung

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Sonderdelikt

Sonderdelikt Logo #42000 Als Sonderdelikt bezeichnet man in der Strafrechtswissenschaft einen Tatbestand, der nur durch einen bestimmten Täterkreis verwirklicht werden kann, also beim Täter ein besonderes persönliches Merkmal voraussetzt. Beispiele für Sonderdelikte sind im deutschen Recht etwa die Amtsdelikte (vgl. {§|331|StGB|dejure} ff. StGB), die nur durch einen ...
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