[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. 1) Eigentlich, und absolute, d. i. ohne die Endung der Sache beyzufügen, eines Eigenthum widerrechtlich und mit öffentlicher Gewalt wegnehmen. Die Reisenden berauben. Ein Haus, die Kirche berauben. 2) In weiterer Bedeutung, einem das Seinigen entziehen, es geschehe auf welch...
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(Bergbau, Tunnelbau) Siehe → Bereißen (Bergbau, Tunnelbau).
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