Die Geld- und Sachbezüge sowie die Heilfürsorge, die Soldaten auf Grund des § 1 Abs. 1 Satz 1 des Wehrsoldgesetzes und die Zivildienstleistenden aufgrund des § 35 des Zivildienstgesetzes erhalten, sind steuerfrei. Ebenfalls steuerfrei sind Bezüge, die auf Grund gesetzlicher... Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42083