
Soldatenhandel war das Vermieten von militärischen Kontingenten an fremde Staaten. == Verfahren == Vor allem Fürsten der ehemaligen Kleinstaaten des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation betrieben den Soldatenhandel. Zum Teil, um Bündnisverpflichtungen nachzukommen, zum Teil um Einnahmen zu erzielen. Dazu wurden ursprünglich Soldaten an...
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Soldatenhandel , das Vermieten von Truppen, namentlich seitens der Fürsten deutscher Kleinstaaten, an fremde Staaten, lediglich zum Zweck des Gelderwerbs, gleichgültig, ob zu gunsten der Kasse des Staats oder des Fürsten. Hierin liegt der Unterschied zwischen dem S. und den Subsidienverträgen behufs Truppenstellung oder Lieferung von Subsidieng...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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