
In den Haushaltsplan als Rücklage eingesetzte Mittel, die in ausreichend begründeten Fällen mit Zustimmung der Haushaltsbehörde zur Unterstützung in Not- und Krisenfällen per Übertragung abgerufen werden können. Des Weiteren ist in der Haushaltsordnung eine Reserve für Darlehen und Darlehenssicherheiten der Gemeinschaft vorgesehen.
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