
Siegelbruch ist ein unbefugtes Beschädigen, Ablösen oder Unkenntlichmachen eines dienstlichen, zum Verschluss, zur Bezeichnung oder zur Beschlagnahme von Sachen bestimmten Siegels, auch die sonstige Aufhebung des durch ein solches Siegel bewirkten dienstlichen Verschlusses. Die Tat ist in Deutschland nach {§|136|stgb|juris} StGB strafbar und wi...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Siegelbruch

Siegelbruch, das unbefugte und vorsätzliche Erbrechen, Ablösen oder Beschädigen amtlicher Siegel, die von einer Behörde oder einem Beamten angelegt sind, um Sachen zu verschließen, zu bezeichnen oder in Beschlag zu nehmen. Der Siegelbruch wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstraf...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Siegelbruch ist das beschädigen, ablösen oder unkenntlich machen eines dienstlichen Siegels das angelegt wurde um Sachen in Beschlag zu nehmen, zu verschließen oder zu bezeichnen. Siegelbrauch ist auch das Unwirksammachen eines solchen mit Siegel bewirkten Verschlußes. Der Siegelbruch ist in § 136 Abs. 2 StGB unter Strafe gestellt. Prüfungssc...
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strafbares unbefugtes Beschädigen, Ablösen oder Unkenntlichmachen eines dienstlichen, zum Verschluss, zur Bezeichnung oder zur Beschlagnahme von Sachen bestimmten Siegels (§ 136 StGB). – In Österreich ist Siegelbruch nach § 272 StGB, in der Schweiz nach Art. 290 StGB strafbar.
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https://www.wissen.de//lexikon/siegelbruch
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