
Ein Wechsel, der durch den Vermerk «bei Sicht» gekennzeichnet ist und keinen bestimmten Tag als Fälligkeitsdatum vorsieht. Der Sichtwechsel ist bei Vorlegung vom Schuldner sofort zu bezahlen, muss aber spätestens innert Jahresfrist nach der Ausstellung zur Zahlung vorgelegt werden, sofern auf dem Wechsel keine andere Frist vorgemerkt ist.
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(Börse & Finanzen) Ein Sichtwechsel ist ein Wechsel, der bei Vorlage fällig wird...
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https://www.onpulson.de/lexikon/4450/sichtwechsel/

ein Wechsel, der bei Vorlegung fällig wird. Er muss binnen eines Jahres seit der Ausstellung zur Zahlung vorgelegt werden. Der Aussteller kann eine kürzere oder längere Frist bestimmen; die Indossanten können die Vorlegungsfristen abkürzen.
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https://www.wissen.de//lexikon/sichtwechsel
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