
Als Setzrichter bezeichnet man im Mittelalter und in der frühen Neuzeit jene Vorsteher der Dorfgerichte, die vom Inhaber der Gerichtsbarkeit, zumeist der Grundherr, frei eingesetzt werden konnten, ohne dass dabei die Rechte von Mitgliedern der bäuerlichen Gemeinde zu berücksichtigen waren. Anders als beim Erbrichteramt konnte auch die Höhe der...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Setzrichter
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