
Das Selbstauflösungsrecht bezeichnet das Recht eines Parlamentes, sich durch eigenen Beschluss aufzulösen, um anschließend Neuwahlen zu ermöglichen. Dieses verfassungspolitische Instrument ist in vielen Staaten verbreitet. Im deutschen Grundgesetz jedoch ist ein Selbstauflösungsrecht für den Deutschen Bundestag nicht vorgesehen, seine Schaff...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Selbstauflösungsrecht
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