
Schwurbrief (Schwörbrief). Schriftlich niedergelegte, beschworene und besiegelte Statuten zur Regelung der Angelegenheiten einer Gemeinschaft von Kaufleuten, Patriziern oder Bürgern. Aus Schwurbriefen gingen häufig städtische Ratsverfassungen (Stadtbriefe, Friedebriefe) hervor, so z.B. in Straßburg ...
Gefunden auf
https://www.mittelalter-lexikon.de/
Keine exakte Übereinkunft gefunden.