
Ein Schutzbrief ist eine Urkunde mit einer Schutzzusage seitens staatlicher, kommerzieller oder privater Stellen, siehe: Siehe auch: ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Schutzbrief
[Diplomatie] - Schutzbriefe wurden aus verschiedenen Gründen durch Herrscher aller Art ausgestellt. Diese wiesen den Inhaber oder auch eine ganze Personengruppe als unter dem besonderen Schutz stehend oder als im Auftrag der ausstellenden Institution handelnd aus. Oft wird auch die Bezeichnung Patent hierfür verwendet. ==...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Schutzbrief_(Diplomatie)
[Kraftfahrzeug] - Der Schutzbrief ist die Bezeichnung für ein Produkt aus dem Kfz-Versicherungswesen oder des Leistungsumfangs eines Automobil- oder Verkehrsclubs. Der Versicherungsnehmer bzw. das bezugsberechtigte Club-Mitglied erhält durch den Versicherer Hilfe im Falle einer Panne, eines Unfalls oder eines Diebstahls. ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Schutzbrief_(Kraftfahrzeug)

ist die einen Schutz betreffende besondere Urkunde.
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html
[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Schutzbrief, des -es, plur. die -e, ein Brief, d. i. eine Urkunde des Landesherren, worin derselbe jemanden vor den Angriffen oder Beunruhigungen anderer in seinen Schutz nimmt.
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009133_7_3_3122

Schutzbrief Recht: 1. im früheren Recht die vom Inhaber der Rechtsgewalt (König, Landesherr) urkundlich erteilte Zusicherung eines besonderen Schutzes für bestimmte Institutionen, z. B. Klöster, oder für bestimmte Personen, z. B. ausländische Kaufleute (Geleit 2). 2. ein mit eigener Hand geschrieben...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Schutzbrief Versicherungswesen: Versicherung für Kraftfahrer, die dem Versicherungsnehmer z. B. bei Pannen, Unfällen, im Krankheitsfall im In- und Ausland die erforderliche Hilfeleistung garantiert. Schutzbriefe werden v. a. von Automobilklubs angeboten.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Der Schutzbrief ist eine Urkunde mit einer Schutzzusage von staatlicher, oder privater Seite.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42242

Schutzbrief , s. v. w. Geleitsbrief, s. Geleit.
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

von Versicherungen und Automobilclubs ausgegebenes Dokument, das dem Inhaber bei Unfall, Panne u. a. im In- und Ausland Hilfe garantiert; im Recht die Erklärung der zuständigen Staatsbehörde über 1. die Gewährung freien Geleits beim Erscheinen von Ausländern vor fremden Gerichten; 2. früher: den Schutz bei der Tätigkeit von Kolonialge...
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https://www.wissen.de//lexikon/schutzbrief
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