
Als Schulträger (in Österreich: Schulerhalter) bezeichnet man natürliche oder juristische Personen, die eine Schule betreiben, also für die räumlichen und sächlichen Kosten des Schulbetriebs aufkommen; sie tragen die Kosten der Schule. Oftmals ist damit auch das Eigentum am Schulgebäude verbunden, doch kann das Schulgebäude auch angemietet...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Schulträger

Schulträger sind die Eigentümer oder besser: Finanzier einer Schule. In Deutschland zeichnen in der Regel Städte, Gemeinden oder Landkreise, also kommunale Körperschaften, verantwortlich für die öffentlichen Schulen. Als freie Träger organisieren auch Kirchen, Vereine, Industrie- und Handelskammern Handwerkskammern oder aber Einzelpersonen, ...
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Schul
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die juristische Person, meist Gemeinden und Kreise, die nach dem Gesetz für die Ausstattung einer Schule mit Personal- und Sachmitteln verantwortlich ist und ihre Kosten (mit-)tragen muss.
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