[Achtung: Schreibweise von 1811] (nicht gebräuchlich) verb. reg. neutr. mit dem Hülfsworte haben, welches gleichfalls nur in Niederdeutschland gangbar ist, verbothene Waaren heimlich, und accisbare Waaren mit Hintergehung der Gefälle einbringen, einen Schleichhandel treiben. Daher Schmuggeley, ein solcher Schleichh...
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009133_7_2_2326
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