
Von schlichter Hoheitsverwaltung oder schlicht hoheitlichem Handeln der Verwaltung oder auch von Tathandlungen, tatsächlichem, faktischem bzw. schlichtem Verwaltungshandeln spricht man, wenn die Behörde auf hoheitlichem Gebiet durch einen Realakt tätig wird. Darunter versteht man diejenigen Handlungen von Hoheitsträgern, die nicht auf einen Re...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Schlichte_Hoheitsverwaltung
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