
Schiffsgläubigerrechte, bestimmte, in § 754 HGB abschließend aufgezählte Forderungen gegen den Reeder oder Ausrüster eines Schiffes (z. B. Heuerforderungen, öffentliche Schiffs- und Hafenabgaben, Lotsengelder), die durch ein gesetzliches Pfandrecht am Schiff gesichert sind (Schiffspfandrecht).
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