
Gemäß § 1565 Abs. 1 S. 1 ist die Ehe gescheitert, wenn die Lebensgemeinschaft der Ehegatten nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann, dass die Ehegatten sie wiederherstellen. Stimmen beide Ehegatten der Scheidung zu, wird das Scheitern unwiderlegbar vermutet, wenn das Trennungsjahr abgelaufen (§ 1566 Abs. 1 BGB) Stimmt nur ein Ehegatte...
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