
Scheingeschäfte (simulierte Geschäfte, Simulationen), Geschäfte, bei denen die beiden Interessenten darüber, daß sie nur zum Schein handeln, einverstanden, und die, weil es an der Willensernstlichkeit fehlt, nichtig sind, aber zuweilen zur Verhüllung eines andern gültigen Geschäfts dienen.
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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