
Gutschrift des Scheckgegenwert s auf Bankkonto des Schecknehmer s oder eines Dritten, der den Scheck seiner Bank zur Gutschrift einreicht. Die Gutschrift erfolgt mit entspr. Wertstellung bis zum Eingang des Scheckgegenwert s bei der Bank, falls diese nicht selbst bezogene Bank ist, mit dem Vermerk »Eingang vorbehalten« bzw. auch ohne diesen...
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