[Achtung: Schreibweise von 1811] Das Schauamt, des -es, plur. die -ämter, in einigen Gegenden. 1) Die Verbindlichkeit, gewisse Dinge und Waaren zu beschauen, um ihre gesetzmäßige Güte zu erkennen. 2) Ein Collegium dazu verordneter Personen; in einigen Gegenden nur die Schau.
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009133_7_1_1018
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