
Schadensersatzansprüche unterliegen der regelmäßigen dreijährigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB ab Kenntnis von allen maßgeblichen Umständen. Beispiel: A lädt am 15.3.2010 urheberrechtlich geschütztes Materiel herunter und bietet es selbt zum Download an. Der Rechteinhaber ermittelt über das LG Köln am 6.7.2010 A als Anschlusinh...
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