[Achtung: Schreibweise von 1811] Die Schachtsteuer, plur. die -n, eben daselbst, diejenige Steuer, welche dem Eigenthümer eines Schachtes von fremden Gewerken entrichtet wird, wenn sie sich desselben zugleich mit bedienen wollen. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009133_7_0_680