[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. Schande zufügen, in der fünften Bedeutung dieses HauptworteS. Eigentlich, so fern Schande ehedem körperliche Verletzung bedeutet, ist schänden verletzen überhaupt; in welcher Bedeutung es doch nur in einigen Oberdeutschen Gegenden üblich ist. Die Rinde eines Baumes schä...
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