
Für die Ermittlung der Anrechnungs- oder Teilanrechnungsbeträge für die Marktrisikopositionen (ausgenommen bestimmte Han-delsbuchrisikopositionen) dürfen die Institute nach vorheriger Zustimmung der BaFin anstelle der sonstigen Vorschriften des Eigenmittelgrundsatz es geeignete eigene Risikomodelle verwenden, sofern die BaFin ihre Eignung auf ....
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/risikomodellverwendung/risikomodel
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