
Die Risikoerhöhungslehre ist eine Mindermeinung in der deutschen Strafrechtslehre, nach der es für die objektive Zurechenbarkeit der Handlung im Hinblick auf einen Erfolg genügt, dass das Verhalten die Wahrscheinlichkeit des Erfolgseintritts erhöht hat. == Problemstellung == Voraussetzungen einer Strafbarkeit ist im deutschen Strafrecht, dass ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Risikoerhöhungslehre
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