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Richtlinie über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung

Richtlinie über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung Logo #42235IVUDie EG-Richtlinie vom 30. Oktober 1996 über die 'integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung' (IVU-Richtlinie 96/61/EG; Abl. Nr. L 257). Ziel ist die integrierte Vermeidung/Verminderung der Emissionen in Luft, Wasser und Boden. Die IVU-Richtlinie regelt die ...
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Richtlinie über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung

Richtlinie über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung Logo #42260IVUZiel der EU-Richtlinie (RL 96/61/EG; ABI. Nr. L 257) ist die Vermeidung / Verminderung der Emissionen in Luft, Wasser und Boden. Integriert bedeutet, dass die Gesamtheit der Auswirkungen von Industrieanlagen auf die Umwelt bei Genehmigungsverfahren beachtet werden muss. Weitere...
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