
Das Disziplinarverfahren ist ein Verfahren, in dem ein mögliches Dienstvergehen von Beamten, Richtern oder Soldaten geprüft und gegebenenfalls sanktioniert wird. Rechtliche Grundlage in Deutschland ist das Bundesdisziplinargesetz (BDG) bzw. die für Landesbeamte geltenden jeweiligen Länderbestimmungen. Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst falle...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Disziplinarverfahren

ist das außerstrafrechtliche Verfahren bei fehlerhaftem Verhalten eines Beamten. Es wird im 19. Jh. vom Strafrecht geschieden (Preußen 1841). Die Disziplinarmaßnahmen reichen vom Verweis bis zur Entfernung aus dem Dienst. Deswegen muss das Verfahren rechtsstaatlichen Anforderungen genügen.. Lit.: Wunder, B., Privilegierung und Disziplinierung, ...
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

Disziplinarverfahren: Stufen eines beamtenrechtlichen Disziplinarverfahrens Dem Disziplinarrecht im Bereich des materiellen Rechts entspricht das Recht des Disziplinarverfahrens im Verfahrensbereich. Da die Verhängung disziplinarischer Sanktionen für den Betroffenen sehr belastend sein kann, muss ih...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

lat. disciplina = Erziehung, Zucht. Dienstrechtliche Verfolgung von Fehlverhalten bei schweren Verstößen von Hochschulangehörigen, wie Untreue, Fahrlässigkeiten, Hinterziehung, Abrechnungsbetrug an Universitätskliniken, Unterschlagungen. Meist in Kombination mit einem Geric...
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https://www.student-online.net/dictionary/action/view/Glossary/520b69ea-b9e

. Die allgemeinen Bestimmungen über Dienstvergehen und deren Bestrafung, die auch für die Kolonialbeamten gelten, sind in den §§ 72 - 133 des RBG. enthalten. Über die Befugnis zur Verhängung der Ordnungsstrafen - Warnung, Verweis, Geldstrafe - gegenüber Kolonialbeamten s. Disziplinargewalt. Der Beam...
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https://www.ub.bildarchiv-dkg.uni-frankfurt.de/Bildprojekt/Lexikon/Standard
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