
Rezéptum (lat.), der Vertrag, wodurch die Entscheidung eines Rechtsstreits einem Schiedsgericht übertragen wird (s. Schiedsrichter); dann die Aufnahme von Passagiergut seitens der Gastwirte, im Entwurf eines deutschen bürgerlichen Gesetzbuchs (§ 626 ff.) "Einbringung von Sachen bei Gastwirten" genannt. Die Wirte haften wegen des Verlu...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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