
ist das für den Prozess geltende Recht. Es ist in der älteren Zeit vielfach Gewohnheitsrecht, seit dem Spätmittelalter zunehmend gesetztes Recht. Im 19. Jh. werden P. und materielles Recht stärker getrennt.Söllner §§ 8, 9, 16; Kroeschell, DRG 2; Döhring, E., Geschichte der deutschen Rechtspflege, 1953; Simshäuser, W., Zur Entwicklung des V...
Gefunden auf
https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

Mit Prozessrecht wird das Recht bezeichnet, dass die Voraussetzungen für die gerichtliche Durchsetzung von Rechten festlegt. Dabei gibt es für jedes Rechtsgebiet (z.B. Zivilrecht, Verwaltungsrecht, Strafrecht) eine eigene Prozessordnung (Zivilprozessordnung, Verwaltungsgerichtsordnung, Strafprozessordnung).
Gefunden auf
https://www.lexexakt.de/glossar/prozessrecht.php

die Rechtsnormen, die Anfang, Durchführung und Abschluss des Verfahrens vor den Gerichten der verschiedenen Gerichtsbarkeitszweige und die Rechte und Pflichten der Gerichte und der am Gerichtsverfahren Beteiligten regeln. Das Prozessrecht gehört zum öffentlichen Recht und ist meist zwingend. Die Verfahrensgesetze werden häufig als Prozessordnun...
Gefunden auf
https://www.wissen.de//lexikon/prozessrecht
Keine exakte Übereinkunft gefunden.