[Recht] - Die Replik ist die Erwiderung des Klägers im Zivilprozess auf die Klageerwiderung des Beklagten. Der Kläger kann darin die vom Beklagten vorgetragenen Tatsachen entweder Er kann aber auch neue Tatsachen vorbringen, die die Wirkung der vom Beklagten vorgebrachten Tatsachen entkräften. Die Replik unterliegt den a...
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von lat. ?replicare` = entfalten, erwidern Das kunstwissenschaftliche Konzept der Replik bezeichnet die Wiederholung eines Kunstwerkes durch den Künstler selbst (oder einen seiner Gehilfen). Repliken sind keine Kopien, auch wenn die Grenzen fließend sind - diese sind möglichst pr&aum...
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Reproduktion
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(lat.-fr.) 'die Entgegnung'. Kommt es zu einer Klage und bringt der Beklagte selbst etwas gegen die Klage vor, so nennt man das Replik.
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Replik die, Kunst: eine vom Künstler selbst hergestellte Wiederholung seines Werks im Unterschied zu der von anderer Hand hergestellten Kopie.
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Replik die, Zivilprozess: die schriftliche Gegeneinwendung des Klägers auf die Einwendung des Beklagten (Duplik).
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Replik die, allgemein: Erwiderung, Entgegnung.
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Mit Replik wird das Bestreiten eines Gegenrechts durch den Kläger auf ein selbständiges Verteidigungsvorbringen des Beklagten hin bezeichnet. Macht der Kläger im Gegenzug ein weiteres Gegenrecht geltend, dass der Beklagte wiederum bestreitet, spricht man von einer Duplik. Enthielt die Duplik erneut ein selbständiges Verteidigungsvorbringen, das...
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Replik (lat.), Erwiderung, Entgegnung; im Prozeßwesen die Gegenrede auf eine Einrede, namentlich das Vorbringen einer Thatsache, wodurch die Einrede entkräftet werden soll. Der R. kann unter Umständen eine Duplik, dieser eine Triplik und letzterer wiederum eine Quadruplik entgegengesetzt werden. In der Kunst nennt man R. ein zweites, vom Künstl...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
(allgemein) Entgegnung, Erwiderung.
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https://www.wissen.de//lexikon/replik-allgemein
(Kunst) genaue Kopie eines Kunstwerks durch den Künstler selbst. In der Archäologie bezeichnet man als Repliken mehrere Kopien (Wiederholungen) eines u. U. verloren gegangenen Originals.
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https://www.wissen.de//lexikon/replik-kunst
(Recht) im Prozess die Erwiderung des Klägers auf die vom Beklagten gegen die Klage vorgebrachten Verteidigungsmittel. Die Erwiderung des Beklagten auf eine Replik nennt man Duplik.
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