
Mit dem Beitritt der ehem. DDR zur Bundesrepublik Deutschland war das Rentenrecht der alten Bundesländer auf die neuen Bundesländer zu überführen. Die Grundlagen wurden durch den Staatsvertrag und den Einigungsvertrag geschaffen. Die Vorgaben aus diesen Verträgen wurden mit dem Renten-Überleitungsgesetz (RÜG) umgesetzt. Das RÜG enthielt u.a...
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