
Das Rentensplitting ist eine Gestaltungsmöglichkeit für Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften, ihre Ansprüche auf Rente zu teilen. Vereinfacht gesagt sind die Folgen eines Rentensplitting ähnlich dem des Versorgungsausgleichs, ohne dass die Ehegatten bzw. Lebenspartner tatsächlich geschieden werden. Das Rentensplitting ist in den §...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Rentensplitting

Die Ausführungen auf dieser Seite gelten nicht für Ehepaare, die vor dem 1.1.2002 geheiratet haben und der ältere Partner an diesem Tag mindestens 40 Jahre alt war. Für diesen Personenkreis ist das bis 31.12.2001 geltende Hinterbliebenenrecht anzuwenden. Allgemeines Im Rahmen der Neuordnung des Hinterbliebenenrechts durch das Altersvermögenser...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40087

siehe Renten wegen Todes - Rentensplitting
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42016

Das Rentensplitting ist für jüngere Ehepaare eine Alternative zur klassischen Hinterbliebenenversogung. Seit Anfang 2002 können jüngere Ehepaare anstelle der Hinterbliebenenrente das Rentensplitting wählen. Die von beiden während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften werden dabei zu gleiche...
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https://www.ihre-vorsorge.de/Lexikon-Rentensplitting.html
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