
Reiseabsage, Reiserecht: Erklärung des Reiseveranstalters, dass er die Reise nicht durchführt, bzw. des Reisenden, dass er an der Reise nicht teilnimmt. Die einseitige Vertragsaufhebung durch den Reiseveranstalter ist nur zulässig, wenn ein sachlich gerechtfertigter und in den Allgemeinen Geschäftsb...
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42134
Keine exakte Übereinkunft gefunden.