
Diese Vermögensschadenversicherung, erstattet dem Versicherungsnehmer die Kosten, die er aufzubringen hat, wenn er eine gebuchte Reise nicht antritt oder vorzeitig abbrechen muß. Als Versicherungsfall kommen nur schwerwiegende Gründe, wie Tod, Unfall, Krankheit des versicherten oder eines nahen Familienmitgliedes.
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