
Reichskammergüter , der dem vormaligen Deutschen Reich zugehörige Vermögenskomplex, in Domänen, Waldungen, Zinsen von Reichsbauern, Einkünften von den Reichsstädten etc. bestehend, zum Unterhalt des kaiserlichen Hofs und für Bedürfnisse des Reichs bestimmt.
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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