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Bereitstellungszins Logo #42000 Bereitstellungszinsen (auch Bereithaltungszinsen oder Bereitstellungsprovision) werden von Kreditinstituten bei Krediten für den Fall erhoben, dass zwischen der vertraglich vorgesehenen Auszahlungsreife und dem tatsächlichen Abruf der Kreditmittel ein größerer Zeitraum liegen sollte. Häufige Anwendungsgebiete sind mittel- oder langfristige Ba...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Bereitstellungszins

Bereitstellungszins

Bereitstellungszins Logo #42200Entgelt für die vom Kreditinstitut bereitgestellten und vom Darlehensnehmer noch nicht in Anspruch genommenen Darlehen oder Darlehensteile. Der Bereitstellungszins beträgt in der Regel 3 % p.a. bzw. 0,25 % monatlich.
Gefunden auf https://www.interhyp.de/lexikon-bereitstellungszins.html
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