[Achtung: Schreibweise von 1811] Das Darlehen, des -s, plur. ut nom. sing. im Oberdeutschen die Darleihe, plur. die -n, dasjenige, was man einem andern lehnet oder leihet, besonders Geld. Einem ein Darlehen geben. Jemanden um ein Darlehen ersuchen. Ein Darlehen, oder eine Darleihe auf Pfänder S. das folgende. In Baiern ist ...
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_6_0_160

Das Darlehen ist die Hingabe von Geld oder anderen vertretbaren Sachen gegen die vertragliche Verpflichtung zur Rückgabe von Sachen gleicher Art, Güte und Menge. Das Darlehen ist ein schuldrechtlicher Vertrag, bei dem sich die eine Seite verpflichtet, das Darlehen zu gewähren, während die andere Sei...
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https://unternehmerinfo.de/Lexikon/D/Darlehen.htm

Darlehen ist ein Vertrag durch den sich der Darlehensgeber verpflichtet dem Darlehensnehmer Geld oder andere Sachen zu übergeben, die der Darlehensnehmer später in gleicher Menge und Güte zurückzugeben hat. Die Gewährung des Darlehens kann entgeltlich oder unentgeltlich vere...
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https://www.anwalt24.de/lexikon

An sich ist ein Darlehen keine Betriebsausgabe. Lediglich die in der Darlehensrate enthalten Zinsen können bei einem betrieblichen Darlehen als Betriebsausgabe zum Ansatz gebracht werden. Die Tilgung mindert dagegen nicht den Gewinn.
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https://www.betriebsausgabe.de/darlehen-264.html

(advance, credit, loan) Entgeltliche Überlassung einer Geldsumme. Das Entgelt nennt man Darlehenszins. S.a. Annuität, Tilgung.
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https://www.computer-automation.de/lexikon/?s=2&k=D&id=30359&page=1

(advance, credit, loan) Entgeltliche Überlassung einer Geldsumme. Das Entgelt nennt man Darlehenszins. S.a. Annuität, Tilgung.
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https://www.elektroniknet.de/lexikon/?s=2&k=D&id=30359&page=1

Das Darlehen (auch: der Darlehensvertrag) ist ein schuldrechtlicher Vertrag, der den Darlehensgeber verpflichtet, einen bestimmten Geldbetrag oder eine Sache dem Darlehensnehmer zur Verfügung zu stellen. Der Darlehensnehmer ist verpflichtet, den Betrag oder Sachen gleicher Art und Güte bei Fälligkeit zurückzuzahlen oder zurückzugeben. Im Bürg...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40020

Das Darlehen ist ein langfristiger Realkredit, der durch eine im Grundbuch erstrangige Grundschuld abgesichert wird. Damit können z. B. Kauf, Bau oder Modernisierung einer Immobilie finanziert oder auch eine bestehende Finanzierung umgeschuldet werden. Die Tilgung erfolgt durch eine parallel mitlaufende Kapitallebensversicherung, die bei Ablauf da...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40185

§ 607 BGB definiert ein Darlehen als die Hingabe von Geld oder anderen vertretbaren Sachen mit der Verpflichtung des Darlehensnehmers, zu einem späteren Zeitpunkt Geld bzw. Sachen gleicher Art, Güte und Menge zurückzugeben. Im allgemeinen Sprachgebrauch wird unter dem Darlehen eher ein längerfristiger Kredit verstanden. ...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42012

(engl. loan, credit facility) Nach § 488 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ist ein Darlehen ein Vertrag, durch den sich der Darlehensgeber verpflichtet, dem Darlehensnehmer einen Geldbetrag in vereinbarter Höhe zur Verfügung zu stellen, der Darlehensnehmer, den geschuldeten Zins zu zahlen und das...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42065

Darlehensgeber: Beim privaten Darlehensgeber führen Einnahmen (Zins, Disagio, Kreditgebühren) aus der Vergabe eines Darlehens zu Einkünften aus Kapitalvermögen. Für den unternehmerischen Darlehensgeber sind Einahmen aus einem Darlehen Betriebseinnahmen. Darlehensnehmer: Priv...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42083

Differenz zwischen Bausparsumme und Bausparguthaben
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42100

Das Darlehen ist das wichtigste Kreditgeschäft. Unterschieden werden Gelddarlehen und Sachdarlehen. Das Gelddarlehen kann entgeltlich (verzinslich) oder unentgeltlich (zinslos) sein. Zum Schutz der Verbraucher gelten für Verbraucherdarlehen oder Verbraucherkredite besondere Vorschriften (§§ 491 ff...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Darlehen oder auch Kredite genannt, dienen dazu, eine zahlungsschwache Person finanziell gegen Zinsen zu unterstützen.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42242

Ausleihung einer bestimmten Geldsumme durch einen Gläubiger (z.B. Bank) an einen Dritten (Darlehensnehmer). Die Rückzahlung erfolgt auf einen vorbestimmten Verfalltag oder auf Kündigung hin. Im Bankverkehr übliche Bezeichnungen: fester Vorschuss, Festkredit. Bei sog. Amortisationsdarlehen erfolgt die Rückzahlung schrittweise.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42719

Das Darlehen, auch als Darlehensvertrag bekannt, ist ein schuldrechtlicher Vertrag, durch den einem Darlehensnehmer Geld oder vertretbare Gegenstände in Form eines Sachdarlehens auf eine festgelegte Zeit hin zum freien Gebrauch überlassen wird.
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https://www.financescout24.de/wissen

Das Darlehen ist die Hingabe von Geld oder anderen vertretbaren Sachen gegen die vertragliche Verpflichtung zur Rückgabe von Sachen gleicher Art, Güte und Menge. Das Darlehen ist ein schuldrechtlicher Vertrag, bei dem sich die eine Seite verpflichtet, das Darlehen zu gewähren, während die andere Seite die Verpflichtung eingeht, das Überlassene...
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https://www.gbt.ch/Lexikon/D/Darlehen.html

english: loan; credit; advance (bank) Zu unterscheiden ist zwischen einem Gelddarlehen und einem Sachdarlehen. Durch den Sachdarlehensvertrag wird der Darlehensgeber verpflichtet, dem Darlehensnehmer eine einfache, vertretbare Sache zu überlassen. (§ 607 BGB). Der Darlehensnehmer ist zu Zahlung eines Entgelts hierfür verpflichtet und muss bei FÃ...
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https://www.immobilien-fachwissen.de/lexikon/lexikon.php?UID=261420905

Darlehen sind Ausleihungen, die aufgrund von Darlehensverträgen abgeschlossen wurden.
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Das Darlehen ist neben dem Kredit eine weitere Finanzierungsform. Das Unterscheidungskriterium ist das zugrundeliegende Rechtsgeschäft. Beim Kredit bildet die Rechtsgrundlage ein Konsensualvertrag, das heißt der Vertrag wird durch die Willensübereinstimmung der Vertragspartner begründet. Beim Darlehen handelt es sich um einen Realvertrag. Der D...
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(Börse & Finanzen) Im § 607 BGB ist ein Darlehen definiert, als die Hingabe von Geld oder anderen vertretbaren Sachen mit der Verpflichtung des Darlehensnehmers, zu einem späteren Zeitpunkt Geld bzw. Sachen gleicher Art, Güte und Menge zurückzugeben. Im allgemeinen Sprachgebrauch wird unter Darle...
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https://www.onpulson.de/lexikon/6271/darlehen/

Darlehen (lat. Mutuum), derjenige Vertrag, bei welchem jemand (der Gläubiger, creditor, mutuo dans) dem andern (Schuldner, debitor, mutuo áccipiens) eine Summe Geldes oder eine Quantität andrer vertretbarer Sachen (res fungibiles, Fungibilien, z. B. Getreide) zum Eigentum gegen die Verbindlichkeit übergibt, ihm seiner Zeit eine gleiche QuantitÃ...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

Die Übergabe von Geld (Gelddarlehen) oder vertretbaren Sachen (Sachdarlehen) an einen Dritten, der sich verpflichtet, den entliehenen Betrag bzw. die Sachen zu einem späteren Zeitpunkt in gleicher Art, Güte und Menge zurückzugeben. Bei einem Darlehen handelt es sich also um einen schuldrechtlichen Vertrag. Die Rückzahlung bzw. Rückgabe kann a...
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< (engl. loan, credit facility) Nach § 488 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ist ein Darlehen ein Vertrag , durch den sich der Darlehensgeber verpflichtet, dem Darlehensnehmer einen Geldbetrag in vereinbarter Höhe zur Verfügung zu stellen, der Darlehensnehmer, den geschuldeten Zins zu zahlen und das Darlehen zurückzuerstatten. Ein Darle...
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/darlehen/darlehen.htm

gegenseitiger Vertrag, aufgrund dessen der Darlehensgeber dem Darlehensnehmer einen Geldbetrag zur Verfügung zu stellen hat und der Darlehensnehmer dafür die Zahlung von Zinsen und die Rückerstattung schuldet (§§ 488 – 490 BGB). Sonderregelungen gelten für das Sachdarlehen und das Verbraucherdarlehen. Beim eher seltenen Sachdarleh...
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