
Nach dem Gesetz vom 4. 8. 1914 konnten die Reichsdarlehenskassen als Zahlungsmittel Darlehenskassenscheine in Umlauf setzen. Damit konnte während des Ersten Weltkriegs der erhöhte Kreditbedarf (an Lombardkrediten) für die deutsche Privatwirtschaft gedeckt werden. Da sie aber von der Reichsbank zur Notendeckung verwendet wurden, truge...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40038

Nach dem Gesetz vom 4. 8. 1914 konnten die Reichsdarlehenskassen als Zahlungsmittel Darlehenskassenscheine in Umlauf setzen. Damit konnte während des Ersten Weltkriegs der erhöhte Kreditbedarf (an Lombardkrediten) für die deutsche Privatwirtschaft gedeckt werden. Da sie aber von der R...
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