
ist der Prozess vor dem Reichskammergericht. Er wird bereits in der Reichskammergerichtsordnung des Jahres 1495 erstmals und lückenhaft und in insgesamt mehr als 15 Reichskammergerichtsordnungen (z. B. 1555) vertieft geregelt. Er beruht auf dem in Oberitalien entwickelten römisch-kanonischen Prozessrecht des Spätmittelalters. Der R. ist schriftl...
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html
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