[Achtung: Schreibweise von 1811] adj. et adv. niemanden als dem Kaiser und dem Deutschen Reiche unterworfen; unmittelbar. Reichsfreye Bauern, Städte u.s.f. Besonders als ein Titel des unmittelbaren Reichsadels, welcher in Briefen Reichsfrey, Hochwohlgeboren, angeredet wird.
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