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Rentenantrag

Rentenantrag Logo #40087Renten werden auf Antrag gewährt. Der Antrag ist bei dem zuständigen Rentenversicherungsträger zu stellen, er wird jedoch auch von allen anderen Leistungsträgern, Gemeinden und den amtlichen Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland entgegengenommen. Durch den Rentenantrag wird der Rentenbeginn bestimmt.
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/40087

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Rentenantrag Logo #42050Renten werden nur auf Antrag gezahlt. Jede Rente muss beim Rentenversicherungsträger beantragt werden. Der Antrag kann bei dem für den Wohnsitz zuständigen Versicherungsamt oder bei den Gemeindebehörden gestellt werden. Auch die Beratungsstellen und Versichertenältesten der Rentenversicherung...
Gefunden auf https://www.ihre-vorsorge.de/Lexikon-Rentenantrag.html
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