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Reichserbhofgesetz

Reichserbhofgesetz Logo #42000 Das Reichserbhofgesetz (RGBl. I 1933, 685) für das Dritte Reich wurde am 29. September (zwei Tage vor dem Erntedankfest) 1933 von der nationalsozialistischen Regierung erlassen. Es diente dazu, die Höfe vor „Überschuldung und Zersplitterung im Erbgang zu schützen“, nahm damit ältere agrarpolitische Ziele des Meierrechts wieder auf und war...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Reichserbhofgesetz

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Reichserbhofgesetz Logo #42015ist das die Testierfreiheit des Eigentümers eines Erbhofes zugunsten der Wirtschaftsfähigkeit einschränkende deutsche Reichsgesetz vom 1. 10. 1933.Kroeschell, DRG 2, 3; Köbler, DRG 239; Grundmann, F., Agrarpolitik im „Dritten Reich“, 1979; Schliepkorte, J., Entwicklungen des Erbrechts zwischen 1933 und 1953, 1989; Weitzel, J., Sonderprivatr...
Gefunden auf https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

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Reichserbhofgesetz Logo #40187Das Reichserbhofgesetz wurde 1933 zur Zeit des Nationalsozialismus erlassen. Es besagte, daß ein Hof bis zu 125 ha nur ungeteilt vererbt werden durfte. Dies sollte die Zersplitterung der Güter verhindern. Des weiteren durfte ein Hof nicht verkauft werden, was sich jedoch bei schlechter Ertragslage negativ auswirkte.
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/40187

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Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42134
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