
ist der Rückgriff eines zunächst zu einer Leistung Verpflichteten auf einen weiteren, vielfach nur im Innenverhältnis zur Erbringung der Leistung Verpflichteten. Er findet sich bereits im römischen Recht. Von der dortigen Verpflichtung des Gläubigers, dem leistenden Bürgen seine Forderung gegen den Schuldner abzutreten, ausgehend entwickelt s...
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html
[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Regreß, des -sses, plur. die -sse, aus dem mittlern Lat. Regressus, in den Rechten, ein Rechtsmittel, wider den hauptsächlich Verpflichteten in dem Falle seine Zuflucht zu nehmen, wenn man bey den Mitverpflichteten seinen Zweck nicht erreichen kann. Seinen Regreß an jemanden nehmen, su...
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009133_6_0_808

Aus dem Lateinischen für Rückgriff (regressus). Zurückgreifen eines Haftenden auf einen Dritten, um sich schadlos zu halten. Das Zivilrecht kenn drei verschiedene Möglichkeiten, aus denen ein Rückgriffsrecht folgen kann: die Abtretung des Anspruchs kraft Gesetzes (cessio le...
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https://www.anwalt24.de/lexikon

Rückgriff eines Ersatzpflichtigen (Regreßgläubiger) auf einen Dritten (Regreßschuldner), der ihm gegenüber wegen des von ihm geleisteten Ersatzes haftet.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40102

(Rückgriff) findet statt, wenn jemand Ersatz für eine Forderung leisten mußte und selbst wiederum auf einen Dritten zurückgreift, der ihm ebenfalls zum Ersatz verpflichtet ist. Regreß kommt vor beim Schadensersatz (Schaden), bei der Bürgschaft (Bürge wurde vom Gläubiger der Forderung in Anspruch gen...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42065

Regrẹss der, Rückgriff, das Recht des in Anspruch genommenen Zweitverpflichteten, für eine von ihm erbrachte Leistung vom eigentlichen Schuldner (oder einem anderen Dritten) Erstattung zu verlangen (z. B. im Wechselrecht, bei der Bürgschaft). Im Recht der Amtshaftung kann der entschädigungsp...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Rückgriff eines von mehreren Verpflichteten (der den Gläubiger befriedigt hat) auf die Mitverpflichteten. Rückgriff der Krafthaftpflichtversicherung gegen den Versicherten bei Leistungsfreiheit.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42257

Unter "Regress" versteht man die Rückforderung von einem anderen Ersatzpflichtigen.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42394

Ein Regress ist ein Anspruch den man aus einem Schaden (der einem entstanden ist) geltend macht. Man stellt sozusagen Regressansprüche an den direkten oder indirekten Verursacher.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42564

Rückgriff eines ersatzweise haftenden Schuldners, der bezahlt hat, auf den Hauptschuldner. Bei Wechsel und Check: Rückgriff des Inhabers auf seine Vormänner (Indossanten, Aussteller usw.), falls der Bezogene seine Verpflichtungen nicht erfüllt.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42719

Der Rückgriff eines Vertragspartners auf eine dritte Person wird im zivilrechtlichen Verständnis als Regress bezeichnet. Das häufigste Beispiel zum Regress ist in Verbindung mit der Bürgschaft zu finden. Bei dieser vertraglichen Beziehungen leistet der Bürgschaftsgeber im Falle der Nichtzahlung des Hauptschuldners den entsprechend vereinbarten...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42811

Der Rückgriff eines Vertragspartners auf eine dritte Person wird im zivilrechtlichen Verständnis als Regress bezeichnet. Das häufigste Beispiel zum Regress ist in Verbindung mit der Bürgschaft zu finden. Bei dieser vertraglichen Beziehungen leistet der Bürgschaftsgeber im Falle der Nichtzahlung des Hauptschuldners den entsprechend vereinbarten...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42811

Im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung kann durch den Prüfungsausschuß bzw. Beschwerdeausschuß bei unwirtschaftlicher Verordnung von Arzneimitteln, Heilmitteln, etc. ein Regreß gegen den Arzt verhängt werden. Ein Regreß kommt insbesondere auch dann in Betracht, wenn der Arzt ein in der vertragsärz...
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https://www.financefinder24.de/lexikon_V/versicherungsnetz.de+-+Versicherun

Mit Regress wird der Rückgriff eines Haftenden auf einen ihm insoweit Verpflichteten bezeichnet. Siehe aber auch unter Rückgriffskondiktion.
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https://www.lexexakt.de/glossar/regress.php

Rückgriff eines ersatzweise haftenden Schuldners, der bezahlt hat, auf den Hauptschuldner. Bei Wechsel und Check: Rückgriff des Inhabers auf seine Vormänner (Indossanten, Aussteller usw.), falls der Bezogene seine Verpflichtungen nicht erfüllt. Die Frage nach dem Regressrecht stellt sich, wenn zwei oder mehrere Personen aus verschiedenen Rechts...
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https://www.oenb.at/Service/Glossar.html?letter=A

Regreß (lat., Rekurs, Rückgriff), Rückanspruch auf Schadloshaltung gegen einen Dritten auf Grund besonderer Verpflichtung des letztern. Der Gläubiger, welcher so auf den Regreßpflichtigen (Regressaten) seinen R. nimmt (regrediert, rekurriert), wird Regredient (Regreßnehmer) genannt. So kann z. B. der Bürge, welcher infolge der übernommenen ...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

Die Frage nach dem Regressrecht stellt sich, wenn zwei oder mehrere Personen, meist aus verschiedenen Rechtsgründen, für denselben Schaden ersatzpflichtig werden. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn eine Drittperson dem Versicherten einen Schaden zufügt, für den der Versicherer aufgrund des Versi...
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https://www.vbv.ch/de/VBV/Dienstleistungen/Lexikon//de/de/

( Rückgriff ) findet statt, wenn jemand Ersatz für eine Forderung leisten mußte und selbst wiederum auf einen Dritten zurückgreift, der ihm ebenfalls zum Ersatz verpflichtet ist. Regreß kommt vor beim Schadensersatz ( Schaden ), bei der Bürgschaft (Bürge wurde vom Gläubiger der Forderung in Anspruch genommen und greift auf den Hauptschu...
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/regress/regress.htm
(Handelsrecht) der Rückgriff des Wechsel- bzw. Scheckinhabers auf Aussteller, Indossanten und etwaige andere Wechselverpflichtete, z. B. Bürgen ( Aval ), wenn der Wechsel oder Scheck bei Fälligkeit nicht bezahlt wird (Regress mangels Zahlung) oder der Wechsel nicht angenommen worden ist (Regress mangels An...
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https://www.wissen.de//lexikon/regress-handelsrecht
(Schuldrecht) Ausgleichungs- oder Ersatzanspruch des Regressberechtigten gegen jemanden, für den oder an dessen Stelle er eine Schuld erfüllt hat, z. B. als Bürge, Gesamtschuldner oder Einlöser eines Wechsels; ferner als juristische Personen für ihre verfassungsmäßigen Vertreter und als Staat im Rahmen seiner Beamtenh...
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https://www.wissen.de//lexikon/regress-schuldrecht

engl.: recourse; Schlagwortbezeichnung für die Zurückzahlung von (zahn-)ärztlichem Honorar im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung wegen (kassen-)unwirtschaftlicher Behandlung oder Verordnung bei gesetzlich versicherten Patienten. Mängelgutachten ('Mängelrüge')
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https://www.zahnwissen.de/lexikon_Ra-Rm.htm
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