
Soweit nach § 32 KWG Betreiben von Bankgeschäfte n oder Erbringen von Finanzdienstleistung en einer Erlaubnis bedarf, dürfen Eintragungen in öffentliche Register nur vorgenommen werden, wenn dem Registergericht die Geschäftsbetriebserlaubnis nachgewiesen ist. Führt ein Unternehmen eine Firma oder einen Zusatz zur Firma, deren Gebrauch nach......
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