
Eine Regierungserklärung ist eine Erläuterung politischer Handlungen, Pläne und Absichten einer Regierung, bezogen auf einen konkreten Anlass oder, bei Amtsantritt, auf die gesamte Legislaturperiode. Abgegeben wird sie vom Regierungschef oder einem Minister vor dem Parlament. In Deutschland wird vom Bundeskanzler zu Beginn seiner Amtszeit vor d...
Gefunden auf
https://de.wikipedia.org/wiki/Regierungserklärung

R. bezeichnet die Vorstellung des Regierungsprogrammes vor dem Parlament. Zu unterscheiden sind: 1) R., die nach Wahlen und der Regierungsneubildung abgegeben werden und die wichtigsten Vorhaben der Regierung für die kommende Legislaturperiode enthalten, 2) R., die (wie in D seit 1968 jährlich) über die unmittelbaren Absichten der Regierung info...
Gefunden auf
https://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/

Regierungserklärungen sind in Artikel 43, Absatz 1 des Grundgesetzes geregelt. Demnach können der/die Bundeskanzler/in oder andere Kabinettsmitglieder damit 'jederzeit' vor den Bundestag treten. Regierungserklärungen werden üblicherweise zu Beginn einer Wahlperiode nach Bildung einer neuen...
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42187

Zu Beginn seiner Amtszeit gibt der Ministerpräsident vor dem Landtag eine Regierungserklärung ab, in der dem Parlament und der Öffentlichkeit die Politik der Regierung für die Legislaturperiode vorgestellt wird.
Gefunden auf
https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/Webmaster/GB_II/II.1/Jugend/Lexikon/i

Erklärung des Ministerpräsidenten vor dem Parlament über die Richtlinien der Politik oder über ein aktuelles Tagesthema. Sie dient insbesondere auch zur Information der Öffentlichkeit. Minister können Fachregierungserklärungen abgeben.
Gefunden auf
https://www.landtag.sachsen.de/de/service/lexikon

Zusammenfassung der politischen Absichten, die ein/e BundeskanzlerIn nach seiner Wahl umzusetzen gedenkt. Diese erfolgt in Form einer Rede sowohl vor dem Nationalrat als auch vor dem Bundesrat.
Gefunden auf
https://www.parlament.gv.at/PERK/GL/ALLG/R.shtml
Keine exakte Übereinkunft gefunden.